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Kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen bei Erwachsenen erfolgen in der Regel auf eigene Kosten.
Erwachsene haben bis auf ganz wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Lediglich wenn eine chirurgische Verlagerung eines oder beider Kiefer notwendig ist und die Indikation nach den gesetzlichen Vorgaben für eine Vertragsleistung vorliegen, leisten gesetzliche Krankenversicherungen. Dies gilt in der Regel auch für Beihilfestellen.
Je nach Versicherungsvertrag gehört eine kieferorthopädische Behandlung bei Privatversicherten im Einzelfall zum Leistungsumfang der Krankenversicherung. Vor der kieferorthopädischen Behandlung sollten Versicherte also immer klären, ob und unter welchen Voraussetzungen sich private Versicherungen und Erstattungsstellen beteiligen.
Eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen ist steuerlich absetzbar. Die Behandlung kann in der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Wenn die Behandlung die sogenannte „zumutbare Belastung“ überschreitet, können die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder – steuerlich geltend gemacht werden. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und richtet sich nach Kriterien wie Familienstand, Anzahl der Kinder und dem Einkommen.
Weitere Informationen zur Steuerabzugsfähigkeit haben wir hier für Sie zusammengestellt.